Design schützen. Nachahmer verfolgen.
Immer mehr Unternehmen legen in Anbetracht des verschärften Wettbewerbs ihr Augenmerk auf das äußere Erscheinungsbild ihrer Produkte. Vor allem bei Konsumprodukten wird verstärkt auf Designdetails geachtet, um sich vom Wettbewerb abzuheben.
Eventuell noch als Geschmacksmuster bekannt, steigert ein spezielles und außergewöhliches Design den Marktwert und schafft einen Wiedererkennungswert. Das Produkt grenzt sich durch sein äußeres Erscheinungsbild von Produkten anderer Unternehmen ab und schafft dadurch einen Wettbewerbsvorteil.
Welchen Einfluss die äußere Erscheinung eines Produktes auf Kaufentscheidungen hat, zeigt sich nicht nur bei Elektronikprodukten wie Mobiltelefonen, sondern auch in vielen anderen Unternehmensfeldern. Beispielsweise sind hier hochwertige Designs von Badezimmerarmaturen oder auch spezielle Designs von alltäglichen Gegenständen wie Küchen- oder Schreibutensilien zu erwähnen. Voraussetzung für einen Wettbewerbsvorteil ist allerdings, dass die kreativen Designideen rechtlich abgesichert wurden. Ansonsten droht die grundsätzlich erlaubte Nachahmung durch den Wettbewerb.
Was sind die Voraussetzungen für ein Design?
Am Anmeldetag muss das Design neu sein und eine sogenannte Eigenart aufweisen. Der Gesamteindruck des Designs muss sich von dem Gesamteindruck anderer Designs unterscheiden, die bereits vor dem Anmeldetag bekannt waren.
Das Design benötigt allerdings keine absolute Neuheit, wie das Patent. Sollten Sie Ihr Design beispielsweise auf einer Messe bereits vorgestellt haben, bleiben Ihnen vom Tag der Veröffentlichung genau 12 Monate Zeit. Innerhalb dieser Frist, der sogenannten Neuheitsschonfrist können Sie das Design noch eintragen lassen. Sollte in diesen 12 Monaten ein Anderer das identische oder ein sehr ähnliches Design angemeldet haben, steht dieses der Eintragung Ihres Designs entgegen.
Was kann als Design geschützt werden?
Das Design schützt die zwei- oder dreidimensionale äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder einen Teil eines Erzeugnisses. Prinzipiell stehen dem Designschutz alle handwerklichen und industriell hergestellten Erzeugnisse offen.
Was kann nicht als Design geschützt werden?
Ist die Gestaltung ausschließlich technisch bedingt, also Folge technischer Erfordernisse oder zum Erreichen technischer Wirkungen zwingend erforderlich, ist sie dem Designschutz nicht zugänglich.
In einem solchen Fall sollten Sie über einen Patent- oder Gebrauchsmusterschutz nachdenken.
Wie und wo erfolgt die Anmeldung?
Zunächst wird ein Antrag auf Eintragung des Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gestellt. Sie können mehrere, thematisch zusammenhängende Designs in einer Design-Sammelanmeldung zusammenfassen.
Alternativ kann beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) auch ein sogenanntes Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldet werden, das einen einheitlichen Schutz Ihres Designs für alle Länder der Europäischen Union gewährleistet.
Auch eine internationale Registrierung des Designs auf Basis des Haager Musterabkommens ist möglich.
Welche Art der Anmeldung für Sie am vorteilhaftesten ist? Rufen Sie uns einfach an und wir besprechen mit Ihnen den besten Weg zu einem erfolgreich eingetragenen Design.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Der Designschutz basiert ausschließlich auf den beim jeweiligen Anmeldeamt eingereichten Abbildungen. Es ist empfehlenswert, mehrere Ansichten des Erzeugnisses einzureichen. Die jeweiligen Ämter haben hier verschiedene Anforderungen an die Abbildungen, zum Beispiel bezüglich der Auflösung und Bildgröße. Sie müssen sich mit diesen Bestimmungen aber nicht befassen. Das machen wir für Sie!
Was passiert mit meiner Anmeldung?
Bei einem Design handelt es sich um ein ungeprüftes Schutzrecht. Das jeweilige Amt prüft nach Eingang des Antrags auf Eintragung eines Designs die formalen Voraussetzungen. Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, wird das Design im jeweiligen Designregister veröffentlicht. Anschließend überreichen wir Ihnen die Urkunde über die Eintragung Ihres Designs.
Wie lange kann ein Design geschützt werden?
Der Schutz eines Designs erstreckt sich auf maximal 25 Jahre. Hierzu werden alle 5 Jahre Verlängerungsgebühren fällig. Wir werden Sie natürlich frühzeitig daran erinnern!
Was kostet eine Designanmeldung?
Die Kosten einer in- oder ausländischen Designanmeldung finden Sie hier.
Weitere Informationen:
Designgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/geschmmg_2004/BJNR039010004.html
Schutzrechte im Überblick
https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/broschueren/index.html
Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)
https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/home
Was kann als Europäisches Geschmacksmuster eingetragen werden?
https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/guest/what-can-be-a-registered-community-design